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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Restaurant-Kunden (Verantwortlicher) und dem Anbieter von Gwada (Auftragsverarbeiter).

Stand: 30. Juli 2026

Dieser AVV gilt automatisch mit Nutzung von Gwada, soweit der Kunde personenbezogene Daten in der Plattform verarbeiten lässt, für die er Verantwortlicher ist. Er ergänzt die AGB und die Datenschutzerklärung.

1. Parteien

Verantwortlicher: der jeweilige Kunde / das Restaurant, das Gwada nutzt.

Auftragsverarbeiter:

techlion
Inhaber: David Dreyer
Im Steinbachshofe 14
37297 Berkatal
Deutschland
E-Mail: contact@gwada.app

2. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung von Gwada (Hosting, Speicherung, Übertragung, Anzeige, Backup, Support). Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags zuzüglich gesetzlicher bzw. vereinbarter Aufbewahrungs- und Löschfristen.

3. Art und Zweck der Verarbeitung

Zweck: technische Bereitstellung der Restaurant-Software inkl. Module (u. a. Speisekarte, Reservierungen, Kontakte/Nachrichten, Mitarbeiter, Dokumente, Bewertungen, optional POS und Drittintegrationen).

Art: Erheben, Speichern, Auslesen, Übermitteln, Löschen — weisungsgebunden nach dokumentierter Nutzung durch den Verantwortlichen.

4. Art der personenbezogenen Daten

  • Stammdaten von Mitarbeitern und Team-Accounts
  • Gästedaten (z. B. Name, Kontakt, Reservierungsdetails, Nachrichten)
  • Inhalte aus Modulen (Dokumente, Medien, Protokolle)
  • Technische Metadaten (IPs in Logs, Geräte-/Session-Informationen)
  • Bei Integrationen: kanalbezogene Identifikatoren und Nachrichteninhalte

5. Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeiter und beauftragte Nutzer des Verantwortlichen
  • Gäste / Endkunden des Verantwortlichen
  • Sonstige Kontaktpersonen in Nachrichten- und Bewertungskanälen

6. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Nutzung der Plattform und Support-Anfragen), es sei denn, eine gesetzliche Pflicht besteht
  • Verpflichtung zur Vertraulichkeit der zur Verarbeitung befugten Personen
  • Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenanfragen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen im zumutbaren Umfang
  • Information bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten ohne unangemessene Verzögerung
  • Nach Ende der Verarbeitung: Löschung oder Rückgabe der personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht

7. Pflichten des Verantwortlichen

  • Sicherstellung einer rechtmäßigen Verarbeitung und der erforderlichen Rechtsgrundlagen gegenüber Betroffenen
  • Korrekte Konfiguration von Freigaben, Rollen und Integrationen
  • Erteilung von Weisungen in der durch die Plattform vorgesehenen Form

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern in folgenden Kategorien, soweit für den Betrieb erforderlich:

  • Hosting / Datenbank / Objektspeicher
  • E-Mail-Zustellung
  • Zahlungsabwicklung (Stripe)
  • WhatsApp-/Messaging-Gateway (WAHA-Infrastruktur)
  • Optional: Meta, Google, TripAdvisor, Fiskaly, Lexware und ähnliche Integrationen — nur bei Aktivierung durch den Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter datenschutzrechtlich angemessen und informiert über wesentliche Änderungen der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter in zumutbarer Weise (z. B. Aktualisierung dieser Seite oder Mitteilung in der App). Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen; in dem Fall kann die weitere Nutzung betroffener Funktionen eingeschränkt sein.

9. Internationale Datenübermittlung

Soweit Unterauftragsverarbeiter Daten außerhalb der EU/EWR verarbeiten, stellt der Auftragsverarbeiter geeignete Garantien sicher (insbesondere Standardvertragsklauseln) oder stützt sich auf sonstige zulässige Transfermechanismen.

10. Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann die Einhaltung der in diesem AVV niedergelegten Pflichten in angemessenem Umfang prüfen lassen (z. B. durch Auskünfte, aktuelle TOM-Beschreibungen oder — nach Vorankündigung und unter Wahrung von Betriebsgeheimnissen — Audits). Audits dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

11. Weisungen

Weisungen erfolgen über die Nutzung der Plattformfunktionen sowie per E-Mail an contact@gwada.app. Offensichtlich rechtswidrige Weisungen wird der Auftragsverarbeiter hinweisen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Bei Widersprüchen zwischen AGB und diesem AVV gehen die datenschutzrechtlichen Regelungen dieses AVV vor.

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